Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2011; 1(2): 80-84
DOI: 10.1055/s-0031-1276792
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Ärztliche Schweigepflicht: Wo fängt sie an, wo hört sie auf?

Daniela Erhard
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Publication Date:
28 April 2011 (online)

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Schon Hippokrates schwor: „Was immer ich sehe und höre, bei der Behandlung oder außerhalb der Behandlung, im Leben der Menschen, so werde ich von dem, was niemals nach draußen ausgeplaudert werden soll, schweigen, indem ich alles Derartige als solches betrachte, das nicht ausgeplaudert werden darf.“ Das gilt noch heute – mit Ausnahmen. Wir erklären, wann Sie schweigen müssen, in welchen Fällen Sie reden dürfen und wann Sie sogar zum Reden verpflichtet sind.

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Daniela Erhard